1. Anwendungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kurse des IWZ-Katalogs für alle Zielgruppen, mit Ausnahme von Vorbereitungskursen für eidgenössische Berufsprüfungen und Fachausweise. Zur besseren Lesbarkeit wird die männliche Form genutzt
2. Anmeldung und Organisation
Der Vertrag über die Kursteilnahme wird mit der Bestätigung des Datums des Kursbeginns durch das IWZ und spätestens 20 Kalendertage vor Kursbeginn abgeschlossen.
Aus organisatorischen Gründen behält sich das IWZ jederzeit das Recht vor, Kurse zu verschieben, Klassen zusammenzulegen oder den Durchführungsort des Kurses zu ändern.
Zudem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich das IWZ im Falle höherer Gewalt oder aus anderen, von den offiziellen Instanzen ausgerufenen, nicht vorhersehbaren Gründen wie z. B. Krieg, Aufruhr, Epidemien oder Pandemien, die Möglichkeit einräumt, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um den Kurs als Fernlehrgang oder in einer anderen Form seiner Wahl aufrechtzuerhalten oder auf einen späteren Zeitraum zu verschieben. Eventuelle Wünsche in Bezug auf die gewählte Form im Hinblick auf eine Befreiung von der Kursteilnahme sind nicht zulässig. Lediglich eine eindeutig vom IWZ verkündete Kursabsage begründet einen Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Kursgebühren.
Sollte die Dauer eines Kurses auf Beschluss des IWZ verkürzt werden, so kann eine anteilige Rückerstattung der Gebühren gewährt werden.
Bei Absenz der Lehrkraft organisiert das IWZ eine Vertretung.
3. Zahlung der Kursgebühr
Mit Bestätigung des Datums des Kursbeginns durch das IWZ wird die Zahlung der gesamten Kursgebühr fällig. Als Vertragsabschlussdatum gilt das Datum der Bestätigung durch das IWZ Es werden keine Skonti oder Rabatte gewährt, sofern dies nicht ausdrücklich in der Kursofferte vermerkt ist.
Die Nichtbezahlung der Kursgebühr gilt nicht als Rücktritt von der Anmeldung. Gleiches gilt für die Nichtteilnahme am Kurs.
Falls die Kursgebühr weniger als CHF 3’000.00 beträgt, muss diese vollständig vor Beginn des Kurses entrichtet werden.
Sollte sich die Kursgebühr auf CHF 3’000.00 oder mehr belaufen, so kann der Teilnehmer die Gebühr mit vorheriger Zustimmung des IWZ in monatlichen Raten zahlen. Im Falle einer solchen Vereinbarung wird ein Zuschlag von 5 % der Kursgebühr erhoben. Die letzte Monatsrate ist spätestens am letzten Tag der Schulung fällig. Die erste Monatsrate muss spätestens 5 Werktage vor dem ersten Schulungstag beglichen werden. Ein entsprechender Zahlungsnachweis kann zu Beginn des Kurses angefordert werden.
Die Fakturierung der Schulungen erfolgt je Modul oder je Themenbereich.
Falls ein Dritter oder eine Drittorganisation vollständig oder teilweise für die Finanzierung der Teilnahme aufkommt, stellt das IWZ dem jeweiligen Berechtigten die Kursgebühren in Rechnung.
4. Rücktritt von der Anmeldung
Je nach Zeitpunkt der Abmeldung durch den Teilnehmer und der Höhe der Kursgebühr kann das IWZ eventuell eine vollständige oder teilweise Befreiung von der Kursgebühr gewähren.
Erfolgt die Kursabsage vor der Kursbestätigung, fällt keine Kursgebühr an.
Falls die Kursgebühr weniger als CHF 1’000.00 beträgt und die Absage nach Bestätigung der Teilnahme erfolgt, bleibt die gesamte Kursgebühr fällig.
Falls die Kursgebühr CHF 1’000.00 oder mehr beträgt, gelten folgende Bestimmungen:
- Die Absage erfolgt spätestens 19 Kalendertage vor Beginn des Lehrgangs. Einbehaltene Gebühr: 10 % der Kursgebühr
- Die Absage erfolgt zwischen 19 und 15 Kalendertagen vor Beginn des Lehrgangs. Einbehaltene Gebühr: 20 % der Kursgebühr
- Die Absage erfolgt zwischen 15 und 10 Kalendertagen vor Beginn des Lehrgangs. Einbehaltene Gebühr: 50 % der Kursgebühr
- Die Absage erfolgt zwischen 10 und 1 Kalendertag vor Beginn des Lehrgangs. Einbehaltene Gebühr: 80 % der Kursgebühr
- Die Absage erfolgt nach Lehrgangsbeginn: die gesamte Kursgebühr bleibt fällig.
Das Stornierungsgesuch muss per Einschreiben gesendet werden. Massgebend ist das Datum des Poststempels.
5. Stornierungsversicherung
Sofern der Teilnehmer eine Versicherung zur Stornokosten-Absicherung abgeschlossen hat, können die durch Nichteinhaltung der Stornierungsfristen anfallenden Kosten in begründeten und nachweisbaren Fällen geltend gemacht werden (siehe AVB). Nähere Informationen hierzu sind unter cpi.ch/stornierungsversicherung abrufbar.
Falls keine Stornierungsversicherung abgeschlossen wurde, gelten die zuvor unter Punkt 4 aufgeführten Bedingungen.
6. Absenz des Teilnehmers
Nicht wahrgenommene Kurseinheiten können nicht nachgeholt werden und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.
7. Ausbildungsbescheinigung
Der Teilnehmer erhält vom IWZ eine Bescheinigung über den Abschluss der Ausbildung, sofern er mindestens 80 % davon absolviert und die Kursgebühr vollständig entrichtet hat.
Auf schriftliche Anfrage kann gegen eine Gebühr von CHF 50.00 eine Kopie (ein Duplikat) der Teilnahmebescheinigung oder des vom IWZ vergebenen Zertifikats ausgestellt werden.
8. Versicherungen
Im Rahmen der Kurse und organisierten Veranstaltung übernimmt das IWZ keinerlei Haftung für eventuell eintretende Schäden. Dem Teilnehmer wird daher angeraten, selbst eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Die Nutzung der Einrichtungen des IWZ erfolgt auf eigenes Risiko des Teilnehmers. Ebenso übernimmt das IWZ keinerlei Haftung für den Verlust, das Abhandenkommen oder den Diebstahl von persönlichem Eigentum.
9. Vertraulichkeit
Jegliche Kommunikation, die während der Kurse zwischen den Teilnehmern oder zwischen Teilnehmern und Lehrkräften geschieht, wird streng vertraulich behandelt.
10. Datenschutz
Das IWZ gewährleistet, dass die Daten der Teilnehmer, Partner und Unternehmen in Übereinstimmung mit den Regeln des Schweizer Datenschutzgesetzes behandelt werden.
Mit seiner Anmeldung gibt der Teilnehmer seine Zustimmung zur Verwendung seiner personenbezogenen Daten durch das IWZ, die Lehrkräfte sowie durch Vertragspartner zu pädagogischen Zwecken und zur Organisation des Lehrgangs.
Mit seiner Anmeldung gibt der Teilnehmer seine Zustimmung zur zeitlich unbegrenzten Nutzung seiner Daten durch das IWZ für dessen geschäftliche bzw. organisatorische Interessen.
Diese Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, die Offenlegung ist gesetzlich vorgeschrieben oder wird von einer Justiz- oder Verwaltungsbehörde verlangt. Der Teilnehmer kann jederzeit Zugriff auf seine personenbezogenen Daten erlangen.
Die Veröffentlichung von Befragungen und Videos der Teilnehmer bleibt vorbehalten und bedarf der vorherigen Zustimmung des jeweiligen Teilnehmers.
11. Kursmaterialien und Arbeitsmittel
Mit Ausnahme von Büchern oder gedruckten Lehrmitteln stellt das IWZ Kursmaterialien ausschliesslich in digitaler Form zur Verfügung.
Jegliche Vervielfältigung, Weitergabe, Nutzung bzw. jede sonstige Form der Verwertung der Kursmaterialien, ob vollständig oder teilweise und in jeglicher anderen Form, ist ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung der Leitung des IWZ und des Autors der betreffenden Lehrmaterialien untersagt.
Die im Rahmen des Lehrgangs vergebenen Zugangscodes (Passwörter, E-Mail-Adressen usw.) zu den Team-Gruppen und zu Moodle sind streng personengebunden und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden.
12. Aufnahme und Veröffentlichung von Video- und Audiomaterial
Ohne die ausdrückliche Zustimmung der IWZ-Leitung sowie nötigenfalls der betreffenden Teilnehmer und Lehrkräfte ist die Aufnahme von Video- und Audiomaterial in allen Räumlichkeiten des IWZ untersagt. Dieselbe Regelung gilt auch für Fernkurse.
13. Recht auf Ausschluss von Teilnehmern
Das IWZ behält sich das Recht vor, einen Teilnehmer ohne Rückerstattung der gezahlten Gebühr von einem Lehrgang auszuschliessen, falls dieser sich unangemessen verhält oder äussert (Alkoholkonsum, Aggressivität, Beleidigungen, Rassismus usw.), die Bestimmungen über die Vertraulichkeit oder über die Nutzung der Lehrmaterialien und Arbeitsmittel missachtet oder die Qualität des Unterrichts beeinträchtigt.
14. Gerichtsstand
Alle vertraglichen Beziehungen zwischen dem Teilnehmer, dem Auftraggeber und dem IWZ unterliegen dem Schweizer Recht. Die Parteien vereinbaren, dass der alleinige Gerichtsstand für alle daraus entstehenden Streitigkeiten, die nicht gütlich beigelegt werden können, bei den Freiburger Behörden und Gerichten liegt.
Das Vertragsverhältnis unterliegt in erster Linie den Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
15. Übersetzung
Im Falle einer Diskrepanz zwischen dieser übersetzten Version der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem französischen Originaltext hat die französische Fassung Gültigkeit.
Das IWZ behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Vorankündigung Änderungen an den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen.