1. Anwendungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Kurse für Berufsbildner in Lehrbetrieben. Der Einfachheit halber wird nur die männliche Form verwendet.
2. Anmeldung und Organisation
Die Teilnahme an einem Kurs kommt mit der Bestätigung des Kursbeginns durch das IWZ vertraglich zustande, d. h. spätestens 20 Kalendertage vor Kursbeginn.
Aus organisatorischen Gründen behält sich das IWZ das Recht vor, jederzeit Kurse zu verschieben, Klassen zusammenzulegen oder den Durchführungsort zu verlegen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich das IWZ das Recht vorbehält, im Falle höherer Gewalt oder aus jedem anderen nicht vorhersehbaren Grund, wie insbesondere Krieg, Aufruhr oder von den offiziellen Instanzen bestätigten Epidemien bzw. Pandemien, den Vertrag aufrechtzuerhalten, indem es alle notwendigen Modalitäten für die Durchführung der Kurse per Fernunterricht oder in einer anderen Form seiner Wahl einrichtet oder sie auf einen späteren Zeitpunkt verschiebt. Jeglicher Wunsch zur Freistellung, der mit der gewählten Form des Kurses begründet wird, ist nicht zulässig. Nur eine eindeutige Absage des Kurses durch das IWZ erlaubt einen Anspruch auf Rückerstattung der bezahlten Beträge.
Im Falle einer vom IWZ beschlossenen Verkürzung der Kursdauer wird eine proportionale Rückerstattung des Schulgeldes in Betracht gezogen.
Im Falle der Abwesenheit des Kursleiters sorgt das IWZ für einen Ersatz.
3. Zahlung des Kursgeldes
Sobald das IWZ den Kursbeginn bestätigt hat, ist die Zahlung des gesamten Kursgeldes fällig. Das Datum der Bestätigung durch das IWZ gilt als Vertragsabschlussdatum. Es werden keine Skonti oder Rabatte gewährt, sofern dies nicht ausdrücklich im Angebot erwähnt wird.
Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung. Dasselbe gilt im Falle einer Nichtteilnahme.
Wenn ein Dritter oder eine Drittorganisation die Finanzierung des Kurses teilweise oder vollständig übernimmt, stellt das IWZ das Kursgeld demjenigen entsprechend in Rechnung.
4. Abmeldung
Abhängig vom Zeitpunkt der Abmeldung durch den Teilnehmer und der Höhe des Kursgeldes kann das IWZ das Kursgeld ganz oder teilweise erlassen.
Wenn die Abmeldung vor dem Datum der Kursbestätigung erfolgt, ist keine Gebühr zu entrichten.
Erfolgt die Abmeldung nach dem Datum der Kursbestätigung, ist das volle Kursgeld zu entrichten.
Eine Abmeldung muss per Einschreiben erfolgen. Es gilt das Datum des Poststempels.
5. Abwesenheiten des Teilnehmers
Versäumte Lektionen werden grundsätzlich weder nachgeholt noch erstattet. Begründete Fälle höherer Gewalt werden von Fall zu Fall unter Berücksichtigung der Anforderungen an die pädagogische Qualität der Ausbildung behandelt.
6. Kursbestätigung
Der Teilnehmer erhält vom IWZ eine Kursbestätigung, sofern er mindestens 90% des Kurses absolviert und das Kursgeld vollständig bezahlt hat.
7. Versicherung
Für alle organisierten Kurse und Veranstaltungen lehnt das IWZ die Haftung für entstandene Schäden ab. Jeder Teilnehmer wird ermutigt, für sich selbst eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Nutzung der Einrichtungen des IWZ erfolgt auf eigene Gefahr jedes Teilnehmers. Das IWZ übernimmt auch keine Haftung für den Verlust, das Verschwinden oder den Diebstahl von persönlichen Gegenständen.
8. Vertraulichkeit
Alle Gespräche während des Kurses zwischen den Teilnehmern sowie zwischen den Teilnehmern und den Kursleitern sind vertraulich.
9. Datenschutz
Das IWZ verpflichtet sich, die Daten der Teilnehmer, der Partner und der Unternehmen gemäß den Regeln des Schweizer Datenschutzgesetzes zu behandeln.
Mit seiner Anmeldung stimmt der Teilnehmer der Verwendung seiner persönlichen Daten durch das IWZ, die Kursleiter und die Vertragspartner zu pädagogischen und organisatorischen Zwecken zu.
Mit seiner Anmeldung stimmt der Teilnehmer der zeitlich unbegrenzten Nutzung seiner Daten durch das IWZ zu eigenen kommerziellen oder organisatorischen Zwecken zu.
In keinem Fall werden diese Daten an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder wird von einer Justiz- oder Verwaltungsbehörde verlangt. Der Teilnehmer kann jederzeit auf seine persönlichen Daten zugreifen.
Die Veröffentlichung von Interviews und Videos von Teilnehmern bleibt vorbehalten und bedarf der vorherigen Zustimmung des Teilnehmers.
10. Kursunterlagen und -werkzeuge
Abgesehen von Verlagsbüchern und -unterlagen stellt das IWZ die Kursunterlagen ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung.
Jede Vervielfältigung, Weitergabe, Nutzung und/oder jede andere Art der Verwertung der Kursunterlagen, ob ganz oder teilweise und in welcher Form auch immer, ist ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung der Leitung des IWZ und des Autors der Unterlagen untersagt. Die im Rahmen der Ausbildung zugewiesenen Zugangscodes (Passwörter, E-Mail-Adressen usw.) für Teams und Moodle sind streng persönlich und dürfen unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben werden.
11. Video- und Audio-Aufnahmen
Ohne die ausdrückliche Zustimmung der Leitung des IWZ und gegebenenfalls der Kursteilnehmer und -leiter ist es in allen Räumlichkeiten des IWZ untersagt, Video- und Audioaufnahmen zu machen. Dasselbe gilt für Fernkurse.
12. Recht auf Ausschluss eines Teilnehmers
Das IWZ behält sich das Recht vor, einen Teilnehmer ohne Rückerstattung des Kursgeldes von einem Kurs auszuschließen, wenn er sich unangemessen verhält (Alkohol/Drogen, Aggressivität, Beleidigungen, Rassismus, usw.) oder die Qualität des Kurses beeinträchtigt.
13. Gerichtsstand
Alle vertraglichen Beziehungen zwischen dem Teilnehmer, dem Auftraggeber und dem IWZ unterliegen dem Schweizer Recht. Für alle sich daraus ergebenden Streitigkeiten, die nicht gütlich beigelegt werden können, ist der ausschließliche Gerichtsstand die Freiburger Behörden und Gerichte.
Das Vertragsverhältnis unterliegt in erster Linie den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Das IWZ behält sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern.