Sie möchten eine Person ausbilden und betreuen ? Dazu sind Sie verpflichtet, diese Ausbildung zu absolvieren, um die Fähigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die für eine qualitativ hochwertige und fachlich korrekte Betreuung erforderlich sind. Es handelt sich um eine Ausbildung, die vom Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG) gefordert wird.
- Berufsbildungssystem Schweiz, gesetzliche Grundlagen und Partnerschaften
- Die Lernenden verstehen und begleiten
- Lehrbetrieb werden, Lernende rektrutieren und anstellen
- Vorbereiten der betrieblichen Grundbildung und Integration
- Vorschriften von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz / Arbeitsgesetz
- Methodische Hinweise für die betriebliche Bildung
- Lehren und Lernen im Betrieb
- Kommunikation, Betriebsklima, gleiche Chancen und korrekter Umgang
Es werden keine berufspezifischen Themen während der Ausbildung behandelt. Für zusätzliche Ausbildungsangebote bitten wir Sie, Ihr Berufsverband zu kontaktieren.
Berufsbildner in Lehrbetrieben sollen in diesen Kursen die Voraussetzungen für eine systematische, fachgerechte und verständnisvolle Ausbildung der Lernenden erwerben.
Was sind die Anforderungen, um als Berufsbildner in Lehrbetrieben tätig zu sein?
Diese Anforderungen sind in der Berufsbildungsverordnung (BBV, Art. 44) geregelt.
1. Im gleichen Beruf tätig sein wie der/die Auszubildende ausgebildet wird:
- ein EFZ oder einen anderen Abschluss, der als mindestens gleichwertig anerkannt ist, oder
- eine Anerkennung eines ausländischen Diploms durch die zuständige Behörde, oder
- eine Bescheinigung, die das Niveau Ihrer ausländischen Ausbildung im schweizerischen Bildungssystem angibt.
2. Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung (100%) in der Schweiz nach Erhalt Ihres Abschlusses (Achtung: Für gewisse Berufe sind 3 oder 4 Jahre Erfahrung oder sogar ein höherer Abschluss gefordert). Die berufsspezifischen Anforderungen sind in den entsprechenden Bildungsverordnungen des Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) festgelegt.
3. Absolvierung der 40-Stunden-Ausbildung für Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben. Zur Anmeldung im Kanton Freiburg müssen Sie zudem belegen können, dass Sie dort eine Anstellung und/oder Wohnsitz haben.
Diese Ausbildung richtet sich an Personen, die Lernende im Betrieb ausbilden möchten:
1. Vorrangig und obligatorisch: Berufsbildner/innen im Betrieb ohne pädagogische Ausbildung, deren Betrieb über eine vom Amt für Berufsbildung (BBA) erteilte Ausbildungsbewilligung verfügt.
2. Optional und mit Zustimmung sowie Finanzierung des Arbeitgebers: Mitarbeitende, die Lernende am Arbeitsplatz begleiten, jedoch nicht alle Aufgaben eines/einer Berufsbildners/Berufsbildnerin im Betrieb übernehmen.
3. Kandidat/innen einer höheren Berufsbildung (eidgenössischer Fachausweis), die im Rahmen ihres Bildungsgangs verpflichtet sind, diese Kurse zu absolvieren.
4. Nicht prioritär und ohne Verpflichtung: Personen, die diese Kurse im privaten Rahmen (ohne Arbeitgeber) besuchen möchten.
Pro Kurs werden maximal 2 Personen aus demselben Unternehmen sowie maximal 2 Personen aus einer höheren Berufsbildung (eidgenössischer Fachausweis) zugelassen.
Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Arbeitszeugnisse/Bescheinigungen zum Nachweis der Berufserfahrung in der Schweiz,
- EFZ oder gleichwertiger Abschluss der Sekundarstufe II oder Anerkennung eines ausländischen Diploms durch die zuständige Behörde.
> Ohne Online-Anmeldung werden keine Unterlagen akzeptiert.
⚠ Unvollständige Unterlagen oder Teilnehmer, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, können nicht für eine Anmeldung berücksichtigt werden.
Sie erhalten am Ende dieser Ausbildung eine vom Bund anerkannte kantonale Bescheinigung, sofern die Anwesenheitsquote 90% beträgt.
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