1. Anwendungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für massgeschneiderte Kurse. Zur besseren Lesbarkeit wird die männliche Form genutzt.
2. Anmeldung und Organisation
Die Teilnahme an einem Kurs wird mit der Unterzeichnung und dem Vermerk «gelesen und akzeptiert» sowie der Bestätigung des Datums des Kursbeginns durch das IWZ vertraglich vereinbart.
Der Kursbeginn kann frühestens 30 Kalendertage nach Vertragsabschluss stattfinden.
Eventuelle Änderungen des Kursortes oder des zeitlichen Ablaufs des Kurses bedürfen der Zustimmung beider Vertragsparteien.
Bei Absenz der zugewiesenen Lehrkraft behält sich das IWZ das Recht vor, eine Vertretung einzusetzen, den Kurs abzusagen oder ihn zu verschieben.
3. Offerte
Die Gültigkeitsdauer einer Offerte beträgt 30 Kalendertage.
Für Änderungsanträge, die zur Erstellung einer neuen Offerte führen, wird eine Gebühr von CHF 60.00 (Bearbeitungsgebühr) erhoben.
Bei Annahme der Offerte wird dieser Betrag rückvergütet.
4. Zahlung der Kursgebühren
Mit Bestätigung des Datums des Kursbeginns durch das IWZ wird die Zahlung der gesamten Kursgebühr fällig. Als Vertragsabschlussdatum gilt das Datum der Bestätigung durch das IWZ
Es werden keine Skonti oder Rabatte gewährt, sofern dies nicht ausdrücklich in der Kursofferte vermerkt ist.
Die Nichtbezahlung der Kursgebühr gilt nicht als Rücktritt von der Anmeldung. Gleiches gilt für die Nichtteilnahme am Kurs.
5. Absenz des Teilnehmers
Bei Gruppenkursen können versäumte Unterrichtseinheiten nicht nachgeholt werden und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.
Bei Einzelunterricht kann der Kurs im Falle einer begründeten Absenz, die spätestens 48 Stunden im Voraus (zzgl. Wochenenden und Feiertagen) angekündigt wird, abgesagt und auf einen späteren Termin verschoben werden. Dieser wird im gegenseitigen Einvernehmen mit dem IWZ ohne Extragebühren beschlossen.
Für versäumte Unterrichtseinheiten, die nicht unter die oben genannten Bedingungen fallen und deren Gründe nicht dem IWZ zuzuschreiben sind, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. In solchen Fällen wird jede Nachholstunde zu dem in der Offerte festgelegten Preis berechnet.
6. Ausbildungsbescheinigung
Entsprechend der Art des Kurses kann gegebenenfalls ein Zertifikat ausgestellt werden. Andernfalls kann auf Wunsch des Kunden eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden (erforderliche Mindestpräsenz von 80 %).
Auf schriftliche Anfrage kann eine Kopie (ein Duplikat) der Teilnahmebescheinigung oder des Zertifikats ausgestellt werden. Für das Ausstellen eines Duplikats wird eine Gebühr von CHF 50.00 erhoben.
7. Versicherungen
Im Rahmen der Kurse und organisierten Veranstaltung übernimmt das IWZ keinerlei Haftung für eventuell eintretende Schäden. Dem Kunden wird daher angeraten, selbst eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Die Nutzung der Einrichtungen des IWZ erfolgt auf eigenes Risiko des Teilnehmers. Ebenso übernimmt das IWZ keinerlei Haftung für den Verlust, das Abhandenkommen oder den Diebstahl von persönlichem Eigentum.
8. Vertraulichkeit
Jegliche Kommunikation, die während der Kurse zwischen den Teilnehmern oder zwischen Teilnehmern und Lehrkräften geschieht, wird streng vertraulich behandelt.
9. Datenschutz
Das IWZ gewährleistet, dass die Daten der Teilnehmer, Partner und Unternehmen in Übereinstimmung mit den Regeln des Schweizer Datenschutzgesetzes behandelt werden.
Mit der Bestätigung der Offerte gibt der Teilnehmer seine Zustimmung zur Verwendung seiner personenbezogenen Daten durch das IWZ, die Lehrkräfte sowie durch Vertragspartner, was ausschliesslich zu pädagogischen Zwecken und zur Organisation des Lehrgangs erfolgt.
Mit der Bestätigung der Offerte gibt der Teilnehmer seine Zustimmung zur zeitlich unbegrenzten Nutzung seiner Daten durch das IWZ für dessen geschäftliche bzw. organisatorische Interessen.
Diese Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, die Offenlegung ist gesetzlich vorgeschrieben oder wird von einer Justiz- oder Verwaltungsbehörde verlangt.
Die Veröffentlichung von Befragungen und Videos der Teilnehmer bleibt vorbehalten und bedarf der vorherigen Zustimmung des jeweiligen Teilnehmers.
10. Kursmaterialien und Arbeitsmittel
Je nach den getroffenen Vereinbarungen und der organisatorischen Planung können die Lehrmaterialien in digitaler oder gedruckter Form bereitgestellt werden.
Jegliche Vervielfältigung, Weitergabe, Nutzung bzw. jede sonstige Form der Verwertung der Kursmaterialien, ob vollständig oder teilweise und in jeglicher anderen Form, ist ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung der Leitung des IWZ und des Autors der betreffenden Lehrmaterialien untersagt. Die im Rahmen des Lehrgangs vergebenen Zugangscodes (Passwörter, E-Mail-Adressen usw.) zu den Team-Gruppen und zu Moodle sind streng personengebunden und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden.
11. Aufnahme und Veröffentlichung von Video- und Audiomaterial
Ohne die ausdrückliche Zustimmung der IWZ-Leitung sowie nötigenfalls der betreffenden Teilnehmer und Lehrkräfte ist das Erstellen von Video- und Audioaufnahmen im Unterricht untersagt. Dieselbe Regelung gilt auch für Fernkurse.
12. Recht auf Ausschluss von Teilnehmern
Das IWZ behält sich das Recht vor, einen Teilnehmer ohne Rückerstattung der gezahlten Gebühr von einem Kurs auszuschliessen, falls dieser sich unangemessen verhält oder äussert (Alkoholkonsum, Aggressivität, Beleidigungen, Rassismus usw.), die Bestimmungen über die Vertraulichkeit oder über die Nutzung der Kursmaterialien und Arbeitsmittel missachtet oder die Qualität des Unterrichts beeinträchtigt.
13. Gerichtsstand
Alle vertraglichen Beziehungen zwischen dem Teilnehmer, dem Auftraggeber und dem IWZ unterliegen dem Schweizer Recht. Die Parteien vereinbaren, dass der alleinige Gerichtsstand für alle daraus entstehenden Streitigkeiten, die nicht gütlich beigelegt werden können, bei den Freiburger Behörden und Gerichten liegt.
Das Vertragsverhältnis unterliegt in erster Linie den Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Das IWZ behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Vorankündigung Änderungen an den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen.
14. Übersetzung
Im Falle einer Diskrepanz zwischen dieser übersetzten Version der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem französischen Originaltext hat die französische Fassung Gültigkeit.
Das IWZ behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Vorankündigung Änderungen an den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen.